- Fahrgäste mit Behindertenausweis und Wertmarke. Gegebenfalls mit Begleitperson.
(Fahrerhinweis = Eintrag im Leistungsnachweis unter "Schwerbehinderte". )
-
Inhaber einer gültigen Ehrenamstskarte. (Gültigkeit auf der Karte vermerkt).
(Fahrerhinweis = Eintrag unter Freifahrt und Bemerkung.)
-
Inhaber einer gültigen JuLeiCa (Jugendleiterkarte).
(Fahrerhinweis = Eintrag unter Freifahrt und Bemerkung.)
- Westfalen
Tarif wird anerkannt
Im Bürgerbus ist die Mitnahme von Fahrrädern untersagt.